Vorschlag für ein Europäisches Weiterbildungsbuch (Training-logbook)

Forum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Heft 1 - 2000

"Zur Diskussion gestellt":

Vorschlag für ein Europäisches Weiterbildungsbuch (Training-logbook)

UNION EUROPÉENNE DES MÉDECINS SPÉCIALISTES
EUROPÄISCHE VEREINIGUNG DER FACHÄRZTE
DEN EUROPAEISKE FORENING AF SPECIALLAEGER
UNIONE EUROPEA DEI MEDICI SPECIALISTI
EUROPESE SPECIALISTEN VERENIGUNG
UNION EUROPEA DE MEDICOS ESPECIALISTAS
EUROPEAN UNION OF MEDICAL SPECIALISTS
UNIAO EUROPEIA DOS MEDICOS ESPECIALISTAS

'European Board'
Sektion Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Reinhard Schydlo und Aribert Rothenberger

Im Rahmen der Harmonisierung und Qualitätssicherung der kinder- und jugendpsychiatrischen Weiterbildung in Europa und wünschenswerter Auslandserfahrungen der Weiterbildungs-Assistenten wurde vom Vorsitzenden des 'European Board for Child and Adolescent Psychiatry and Psychotherapy', Herrn Prof. Dr. Aribert Rothenberger, ein Vorschlag für ein Europäisches Weiterbildungs-Buch (Training-logbook) erarbeitet, das im folgenden auch den deutschen Kinder- und Jugendpsychiatern, vor allem allen weiterbildungsermächtigten Kollegen und allen Kollegen in Weiterbildung, vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden soll, bevor es bei der nächsten Delegiertenversammlung unserer U.E.M.S.-Sektion verabschiedet wird.

Die EU-Weiterbildungs-Charta sieht die Führung eines solchen Logbuchs durch den Arzt in Weiterbildung, u.a. mit Aufzeichnungen und Testaten der jeweiligen Weiterbildungsinhalte, vor.

Dieses Logbuch sollte auch als Leitlinie für die kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Weiterbildung in Europa verstanden werden, als eine Art 'goldener Standard'. Die Erfüllung und die Beherrschung der in diesem Logbuch erwähnten Weiterbildungsinhalte sollten einen Assistenzarzt in Weiterbildung befähigen, ein kompetenter Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut auf allen Ebenen kinder- und jugendpsychiatrischer Arbeit zu werden. Die beste Art, dieses kinder- und jugendpsychiatrische Weiterbildungs-Logbuch anzuwenden, wäre, es als ständiges interaktives Bindeglied zwischen dem weiterbildungsermächtigten und dem weiterzubildenden Arzt zu sehen, zu nutzen und weiterzuentwickeln. Darauf basierend könnte das Erlernen der Inhalte des Logbuchs die Basis für eine erfolgreiche Prüfung im Fach 'Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie' darstellen. Letztendlich könnte der Assistenzarzt nach seiner Facharztanerkennung auch noch eine vertiefte Weiterbildung und Fortbildung, z.B. in Kinderneurologie oder weiteren anerkannten Kinder-Psychotherapie-verfahren, absolvieren.

Auf der Grundlage der 'Charta für kinder- und jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Weiterbildung in der EU', die bereits im Heft 94/IV, S. 24 - 28 des "Forums" veröffentlicht wurde, und der Darstellung allgemeiner Ziele kinder- und jugendpsychiatrischer Weiterbildung besteht dieses Logbuch schließlich aus der Beschreibung der speziellen Anforderungen im Rahmen der Facharztweiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.

Für Ergänzungs- oder Korrektur-Vorschläge zu diesem Entwurf eines Europäischen Weiterbildungs-Logbuchs, das auch eine Basis für unser nationales Weiterbildungs-Buch sein sollte, wären wir sehr dankbar und bitten um direkte schriftliche Zusendung dieser Vorschläge an:

Herrn Prof. Dr. Aribert Rothenberger Direktor der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Von-Siebold-Str. 50 D - 37075 Göttingen


Ziele der Weiterbildung

A. Rothenberger

I Allgemeine Ziele der Weiterbildung

Profil des Fachgebietes
Das Fachgebiet 'Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie' erfordert eingehende Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in der Diagnose, Behandlung, Linderung und Prävention psychischer Erkrankungen und Störungen bei Kindern und Jugendlichen, sowie Kenntnisse in der Unterscheidung psychopathologischer Symptome bei heranwachsenden Kindern und Jugendlichen, im Unterschied zu Erwachsenen.

Das Fachgebiet 'Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie' ist ein interdisziplinäres Fach und integriert medizinische, psychologische und soziale Kenntnisse. Das Fachgebiet beinhaltet die stationäre und ambulante Versorgung von psychisch kranken Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Ein Kinder- und Jugendpsychiater untersucht, diagnostiziert und behandelt in erster Linie kinder- und jugendpsychiatrische Krankheitsbilder, die in den gängigen internationalen psychiatrischen Klassifikationssystemen beschrieben werden.

Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
· untersuchen, diagnostizieren und behandeln diese kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheitsbilder,
· beteiligen sich an der Behandlung von interpersonellen familiären Beziehungsstörungen, auch wenn noch keiner der anderen Familienmitglieder ernsthafte psychiatrische Symptome entwickelt hat,
· beraten in Erziehungsfragen und unterstützen Erwachsene in ihrer Elternrolle,
· führen Begutachtungen für Jugendämter, soziale Dienste und Gerichte durch,
· wirken in der Prävention mit, indem sie frühe Risikofaktoren bei Kindern aufdecken, basierend auf den Kenntnissen normaler Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Vorbeugende Maßnahmen werden auch durch enge Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Behörden umgesetzt, wie Jugend- und Sozialämtern, Erziehungsberatungsstellen und allen Stellen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Interne und externe Zusammenarbeit
Innerhalb des Gesundheitssystems kooperieren Kinder- und Jugendpsychiater hauptsächlich mit den Fachgebieten Kinderheilkunde und Erwachsenen-Psychiatrie, sowie mit nichtärztlichen Psychotherapeuten und anderen Heilberufen.
Außerhalb des Gesundheitssystems arbeiten Kinder- und Jugendpsychiater u.a. mit Jugendämtern, Schulbehörden, sozialen Diensten und Gerichtsbehörden zusammen.

Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellung zum Beruf

Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie sollten

A. Eingehende Kenntnisse und diagnostische Fertigkeiten aufweisen
· über die somatische, emotionale, kognitive und soziale kindliche Entwicklung unter Berücksichtigung konstitutioneller Faktoren, eigener Erkrankungen, der gesundheitlichen und sozialen Situation der Eltern und der Faktoren des sozialen Zusammenlebens,
· in Psychopathologie von Kindern und Jugendlichen
· in Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
· in psychopharmakologischen Behandlungsstrategien
· in psychosozialen und pädagogischen Behandlungsstrategien.


B. Eingehende Kenntnisse und Erfahrungen aufweisen
· über die häufigsten somatischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen, speziell über neurologische Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters und über körperliche Symptome, die Ausdruck einer seelischen Erkrankung sein können,
· über die wichtigsten allgemeinen psychiatrischen Störungen oder Suchterkrankungen im Erwachsenenalter und ihre Behandlung,
· über testpsychologische Untersuchungsmethoden,
· über Organisation und Ressourcen des Schulsystems, der sozialen Dienste und der Rehabilitation,
· über Organisation und Ressourcen des Gerichtssystems und der jeweiligen Gesetzgebung,

C. Orientiert sein über
· Organisation und Methodik forensischer Psychiatrie,
· die Auswirkungen kommunaler Planung auf Gesundheit und Entwicklung von Kindern.

Was die Einstellung zum Facharzt-Beruf betrifft, so werden vom Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie besondere kommunikative Fähigkeiten und ein ausgeprägtes ethisches Bewußtsein verlangt. Das wichtigste diagnostische Werkzeug einer psychiatrischen Untersuchung ist der persönliche Kontakt zum Patienten und die individuelle Beratung. Deshalb sollten Assistenzärzte in Weiterbildung die Fähigkeit entwickeln, in positiver Art und Weise mit Kindern und Jugendlichen unterschiedlichen Alters sowie mit ihren Eltern in unterschiedlichen Situationen zu kommunizieren. Die Fähigkeit, einen offenen und verläßlichen Kontakt mit den Patienten und den Team-Mitarbeitern aufzubauen, kann nur bis zu einem gewissen Ausmaß theoretisch erlernt werden, sondern muß sich in erster Linie durch praktisches Training unter individueller Anleitung eines erfahrenen Facharztes entwickeln. Bei einer psychiatrischen Diagnostik von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern hat die Gegenübertragung des Untersuchers zum Patienten und seinen Bezugspersonen einen wesentlichen Informationswert, jedoch unter der Voraussetzung einer ausreichenden eigenen Selbsterfahrung. Deshalb sollte Assistenzärzten in Weiterbildung Gelegenheit gegeben werden, ein vertieftes eigenes innerpsychisches Verständnis durch Einzel- oder Gruppen-Selbsterfahrung zu erwerben.

Während der ärztlichen Ausbildung und der Weiterbildung zum Facharzt sollten die Weiterzubildenden möglichst auch enge ärztliche Kontakte mit Geburtshelfern und Kinderärzten haben,

· um schon einen fetalen Gesundheitszustand beurteilen zu können und um mitzuentscheiden, wann, wo und wie die Geburt stattfinden sollte,
· um Erkrankungen während oder im Zusammenhang mit der Neugeborenen-Periode diagnostizieren und behandeln zu können,
· um kardiale, chirurgische und neurologische u.a. Erkrankungen während der Neugeborenen-Periode diagnostizieren und behandeln zu können,
· um mit Eltern zu sprechen, die während der perinatalen Periode ihr Kind verloren haben, oder die ein schwerkrankes oder behindertes Kind bekommen haben,
· um an Mütterberatungen teilzunehmen und um psychosoziale Dienste für die Familie optimieren zu helfen.

Während der Weiterbildung zum Facharzt sollten die Weiterzubildenden ihre Fähigkeiten trainieren,

· um unabhängige und gut begründete ärztliche Entscheidungen zu treffen, basierend auf medizinischer Ethik,
· um Kenntnisse über allgemeine gesundheitspolitische Ziele und Prioritäten zu entwickeln, auch indem ihnen Gelegenheit gegeben wird, an Organisation, Finanzplanung, Produktivitätskontrolle und Qualitätssicherung der Fachabteilung teilzunehmen,
· um Kenntnisse und Einsichten über ärztliche Führungsqualitäten zu entwickeln,
· um ermutigt zu werden, an Forschung und Entwicklung teilzunehmen, damit sie ihre Fähigkeiten verbessern, die Ergebnisse verschiedener Methoden und Technologien kritisch zu beurteilen,
· um ihre Kenntnisse über mögliche Prävention von Krankheiten und Verletzungen zu verbessern und an individuellen und allgemeinen Vorbeugemaßnahmen teilzunehmen,
· um ihre Lehr-Fähigkeit zu entwickeln, indem sie sich an der Fort- und Weiterbildung der verschiedenen Mitarbeiter beteiligen.

Zusätzliche Aus- und Weiterbildung
Eine zusätzliche Aus- und Weiterbildung in Kinderheilkunde und Erwachsenenpsychiatrie soll ausreichende Kenntnisse über die häufigsten körperlichen Erkrankungen bei Kindern und über die häufigsten psychischen Störungen oder Suchterkrankungen bei Erwachsenen vermitteln (siehe auch spezifische Weiterbildungs-Inhalte).

Theoretische Ausbildung
Die Facharzt-Weiterbildung sollte parallel zur praktischen Tätigkeit theoretische und andere Weiterbildungs-Aktivitäten umfassen, wie z.B. Kurse, Konferenzen usw.. In Zusammenarbeit mit ihren verantwortlichen Weiterbildern und Tutoren sollten die Weiterzubildenden ihr Literaturstudium planen und spezielle Kurse auswählen, um auch solche Kenntnisse und Erfahrungen zu verbessern, die im Rahmen ihrer speziellen Weiterbildung an den einzelnen Kliniken und auf andere Weise schwierig zu erwerben sind.

Qualitätssicherung
Die Beschreibung der Weiterbildungs-Ziele sollte als Leitlinie für die Ärzte gelten, die sich innerhalb dieses Bereichs spezialisieren wollen. Weiterhin sollten diese Ziele als Grundlage des individuellen Facharzt-Weiterbildungsprogramms dienen, das in Zusammenarbeit zwischen dem Weiterzubildenden und dem weiterbildungsermächtigten Arzt schnellstmöglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden sollte.

Die Facharzt-Weiterbildung sollte supervidiert werden. Es sollte in der Verantwortung des Chefarztes oder des verantwortlichen Oberarztes oder Tutors liegen, das Weiterbildungsprogramm zusammen mit dem betreffenden Assistenzarzt so zu planen, dass die Inhalte der Facharzt-Weiterbildung innerhalb des festgelegten Zeitrahmens erworben werden können. Weiterhin liegt es in der Verantwortung des Chefarztes, sicherzustellen, dass der Assistenzarzt evtl. eine ergänzende Aus- und die Weiterbildung erhält, wie sie im Ziel der Facharzt-Weiterbildung beschrieben ist, und dass diese zusätzliche Aus- und Weiterbildung in den Bereichen vermittelt wird, die innerhalb des normalen Rahmens der Assistenzarzt-Tätigkeit nicht erworben werden kann. Der Tutor sollte sicherstellen, dass diese zusätzliche Weiterbildung die Weiterbildungsanforderungen erfüllt, und dass gute und regelmäßige Kontakte zu den Supervisoren anderer Weiterbildungsstellen unterhalten werden, die diese Zusatz-Aus- und Weiterbildung anbieten.

Die berufliche Weiterentwicklung des einzelnen Assistenten im Verlauf seiner Weiterbildung soll kontinuierlich im Rahmen seines individuellen Weiterbildungs-Programms beurteilt werden. Eine geeignete Form dieser Beurteilung könnten regelmäßige persönliche Treffen und Besprechungen über die Weiterbildungs-Fortschritte sein.

II Spezielle Weiterbildungsziele

In Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Fachärzte sollen fähig sein, eine Untersuchung, Diagnostik und Behandlung bei folgenden Störungen durchzuführen:

· Abweichungen der normalen psychomotorischen Entwicklung, einschließlich umschriebener Entwicklungsstörungen
· Intelligenzabhängigen Störungen
· Autistischen Syndromen und Störungen aus dem Asperger-Formenkreis
· Aufmerksamkeitsstörungen mit und ohne Hyperaktivität
· Perzeptionsstörungen
· Impulsiven und aggressiven Verhaltensstörungen
· Tourette-Syndrom und anderen Tic-Störungen.
· Zwangsstörungen
· Verschiedenen Formen emotionaler Störungen im Kindes- und Jugendalter · Angststörungen
· Depressionen
· Suizidalität
· Eßstörungen, einschließlich Anorexia und Bulimia nervosa
· Psychosomatischen Störungen
· Psychosen und psychosenahen Zuständen im Kindes- und Jugendalter · Anpasssungsstörungen
· Kriminellem Verhalten Jugendlicher
· Krisensituationen
· Posttraumatischen Belastungssstörungen (einschl. Immigranten- und Flüchtlingsproblemen)
· Kindern nach Vernachlässigung, Mißhandlungen und sexuellem Mißbrauch
· Jugendlichen mit dissozialen Verhaltensweisen und/oder Substanzmißbrauch
· Persönlichkeitsstörungen älterer Jugendlicher und Heranwachsener

Fachärzte sollen Kenntnisse aufweisen über
· Die Ätiologie und Pathophysiologie psychischer Störungen unter Beachtung biologischer, psychologischer und sozialer Faktoren,
· Die Epidemiologie psychiatrischer Störungen und Erkrankungen in Kindheit und Jugend,
· Struktur, Biochemie, Physiologie des zentralen Nervensystems
· Psychopharmakologie
· Entwicklungspsychologie (einschließlich neuerer Kenntnisse über kognitive Psychologie und Neuropsychologie),
· Theorie akuter Krisensituationen,
· Unterschiedliche Theorien von Familienbeziehungen/Bindungsverhalten,
· Die laufende Gesetzgebung und ihre Anwendung innerhalb des Gesundheitssystems, der Sozialgesetzgebung, der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe
· Migranten und Flüchtlingsprobleme (Entwicklung spezieller transkultureller Kenntnisse)
· Versicherungsfragen,
· Verwaltung und Arbeits-Management.

Fachärzte sollen diagnostische Fähigkeiten erworben haben in
· Anamnese und Untersuchungsmethoden,
· Überprüfung der motorischen und neurologischen Entwicklung,
· Der Beschreibung des psychischen Status,
· Der Beurteilung der Fähigkeiten und Ressourcen des Patienten, seiner Familie und seiner Umgebung,
· Der Beurteilung des Suizid-Risikos
· der Anwendung von Beurteilungsskalen und strukturierten Interviews,
· der Koordination der Arbeit des kinderpsychiatrischen Teams.

Fachärzte sollen die Befähigung haben
· Zu beurteilen, inwieweit z.B. somatische, soziale, psychotherapeutische und pädagogische Behandlungsmethoden und Rehabilitationsmaßnahmen bei stationären und ambulanten Settings geplant und koordiniert werden können, in Zusammenarbeit mit anderen Helfern und anderen beteiligten Gruppen.
· Den Patienten und ihren Familien Informationen, Rat und Unterstützung zuteil werden zu lassen,
· In psychotherapeutischen Methoden (psychodynamischer, Verhaltens- und/oder kognitiver Psychotherapie), einschließlich Krisenintervention, einzel-, gruppen- und familientherapeutischen Maßnahmen, psychoedukativen (heilpädagogischen) Maßnahmen, Mitbehandlung der Umgebung und Vernetzung,
· In Psychopharmakotherapie und anderen somatischen Behandlungsmethoden,
· In der Ausfertigung von Bescheinigungen und Berichten,
· In kinderpsychiatrischen Konsultationen für Gesundheitsdienste, soziale Dienste oder andere Behörden,
· In Beurteilung und Handhabung von Kinderschutzmaßnahmen, Besuchsrechten, bei Kindesmißhandlung, (einschließlich körperlicher Mißhandlung, emotionaler Vernachlässigung und sexuellem Mißbrauch),
· Als Gutachter oder sachverständiger Zeuge vor Gericht.

Die Fachärzte sollen praktische Fertigkeiten haben in
· Beurteilungsmethoden und Tätigkeitsberichten,
· Der Auswahl, Darstellung und kritischen Vermittlung wissenschaftlicher und hermeneutischer Forschung,
· Der Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (hauptsächlich für das Personal innerhalb des kinderpsychiatrischen Arbeitsfeldes),
· Der Dokumentation

In der Erwachsenenpsychiatrie
Während der fachärztlichen Aus- und Weiterbildung sollten sich die weiterzubildenden Assistenzärzte an der Untersuchung, Diagnostik und Behandlung folgender psychischer Erkrankungen Erwachsener beteiligen:

· Affektiven Störungen,
· Psychotischen Störungen einschl. Schizophrenie,
· Angststörungen, einschl. Phobien,
· Drogenmißbrauch,
· Anpassungsstörungen,
· Persönlichkeitsstörungen,
· Somatoformen Störungen, einschl. Konversionssyndromen,
· Eßstörungen,
· Mentaler Retardierung bei Erwachsenen,
· Neuropsychiatrischen Störungen.

Ärzte in Weiterbildung sollen Kenntnisse und praktische Erfahrungen erwerben in:
· Psychopharmakologischer Behandlung und anderen somatischen Behandlungsmethoden, einschließlich Elektrokrampftherapie/repetitiver transkranieller Magnetstimulation
· Psychotherapeutischen und psychosozialen / soziopädagogischen Behandlungsmethoden in diesem Bereich
· Psychiatrischen Zwangseinweisungen und -behandlungen,
· Psychiatrischer Rehabilitation in Zusammenarbeit mit den zuständig. kommunalen Behörden

In der Kinderheilkunde
Während der fachärztlichen Aus- und Weiterbildung sollten Assistenzärzte an Untersuchung, Diagnostik und Behandlungsmaßnahmen bei folgenden Krankheitsbildern teilnehmen:

· Psychomotorischen Entwicklungsstörungen,
· Allgemeinen neurologischen Erkrankungen o. Behinderungen, einschließlich Anfallsleiden,
· Allgemeinen Infektionskrankheiten,
· Allergischen Erkrankungen,
· Gedeihstörungen,
· Ernährungsstörungen und gastroenterologischen Erkrankungen,
· Endokrinen Störungen, einschließlich Diabetes,
· Urologischen Erkrankungen.

Ärzte in Weiterbildung sollen Kenntnisse und praktische Erfahrungen erwerben
· In akuter Pädiatrie,
· Bei pathologischen Zuständen in der Neugeborenen-Periode
· Zur Elternberatung bei Krisensituationen,
· Bei plötzlichem Kindstod,
· Zur Untersuchung und Beurteilung Neugeborener auf Neugeborenenstationen,
· In Screening-Untersuchungen von Kindern, die mit ihren Eltern Mütterberatungsstellen oder Erziehungsberatungsstellen für Kinder und Jugendliche aufsuchen,
· Bei chronisch kranken Kindern, einschl. Kindern mit Krebserkrankungen.

Europäisches Weiterbildungs-Logbuch für

Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

A. Rothenberger

1. Allgemeine Grundlagen

1.1. Weiterbildungs-Stellen

1.2. Diagnostische Weiterbildungsinhalte

1.2.1. Theorie und Praxis

1.2.1.1.sensomotorische Ebene

(z.B. psychiatrische Neurobiologie, Neurodynamik, Kinder-Neurologie)

1.2.1.2. kognitive Ebene

(z.B. Neuropsychologie, Neurodynamik)

1.2.1.3. emotionale Ebene

(z.B. Psychopathologie, Psychodynamik / Neurodynamik)

1.2.1.4. soziale Ebene

(z.B. Sozialpsychiatrie, Soziodynamik)

1.3. Therapeutische Weiterbildungsinhalte

1.3.1. Theorie und Praxis

1.3.1.1. Psychotherapie

(z.B. psychodynamische, verhaltenstherapeutische und systemische Methoden)

1.3.1.2. Neuropharmakotherapie

(z.B. Pharmakologie, Medikamentenverschreibung)

1.3.1.3. Funktionelles Training

(z.B. sensomotorisches, kognitives, soziales Training)

1.3.1.4. Selbsthilfegruppen

(Eltern-Organisationen, z.B. Selbsthilfegruppen für hyperaktive oder

autistische Kinder)

1.4. Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie

1.5. Forschung

1.6. Dokumentation

1.7. Formulare

2. Spezielle Weiterbildungs-Dauer und -Inhalte

2.1. An anerkannten Weiterbildungsstellen

2.1.1. Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 4 Jahre

  • in klinischen Einrichtungen
  • beim niedergelassenen Facharzt

2.1.2. Erwachsenen-Psychiatrie und Psychotherapie 1 Jahr

2.1.3. Pädiatrie / Neurologie nach Wahl

2.1.4. Spezielle Treffen zwischen weiterzubildendem und

weiterbildungsermächtigtem Arzt 1 x Monat

2.2. Diagnostische Weiterbildungsinhalte

2.2.1. Standardisierte Diagnostik Seminar von 10 Stunden

2.2.2.

  • Erhebung der Anamnese / klinische Untersuchung 60 Fälle

(Patient und Familie)

  • Halbstruktuierte/strukturierte Interviews 5 Fälle
  • Videobeobachtung 3 Fälle
  • Milieu-Beobachtung (supervidiert und dokumentiert), 3 Fälle

2.2.3. Psychodiagnostische Beurteilung

  • Allgemeine Entwicklung 10 Fälle
  • Entwicklungspsychopathologie 10 Fälle
  • Persönlichkeitszüge 10 Fälle

2.2.4. Neuropsychologische Beurteilung 10 Fälle

  • Allgemeine kognitive Fähigkeiten
  • Spezielle Leistungstests

2.2.5. Somatische Beurteilung

  • EEG / Bildgebene Verfahren Seminar von 10 Stunden
  • EEG-Auswertung 100 Fälle
  • Neuropsychiatrische Untersuchungen / Abklärung 60 Fälle

2.3. Therapeutische Weiterbildungsinhalte

2.3.1. Psychotherapie

  • theoretische Übersicht Seminare, 100 Stunden
  • Balint-Gruppen 70 Stunden
  • Selbsterfahrung (Gruppen oder Einzeln) 140 Stunden
  • Praktische Behandlungen
- Verhaltenstherapie 6 Fälle
oder
- Psychoanalyse 3 Fälle
- Gruppentherapie (supervidiert und dokumentiert), 2 Fälle
  • Fallseminare 100 Stunden
  • Entspannungstechniken 16 Stunden

2.3.2. Neuropharmakotherapie

  • Psychopharmakologie und Seminar, 40 Stunden
    andere medikamentöse Behandlung
  • Praktische Behandlung 10 Fälle

(mit zumindest 3 Gruppen von Medikamenten)

2.3.3. Funktionelles Training Seminar, 40 Stunden

2.3.4. Selbsthilfegruppen Seminar, 10 Stunden

2.3.5. Beratungen offen

2.3.6. Integrative Behandlungen (supervidiert und dokumentiert) 40 Fälle

  • wenigstens bei jeweils 3 Fällen von:
  • Kriseninterventionen
  • Beratungen
  • Angststörungen
  • Externalisierte Störungen
  • Eßstörungen
  • Psychosen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Tic-Störungen/Zwangsstörungen

Fallkonferenzen, Fallbesprechungen 40 Stunden pro Jahr

(insgesamt 10 eigene Fälle)

2.4. Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • Theorie Seminar, 10 Stunden
  • Praxis 10 Fälle

2.5. Forschung

Zeitschriftenclub / Projekte Seminar, 40 Stunden pro Jahr

2.6. Dokumentation Seminar, 40 Stunden pro Jahr

(einschließlich aller eigenen Fälle)

2.7. Formulare (sollten noch entwickelt werden)